Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes ist für Kinder ab Schulalter sowie für Eltern und Begleiter verpflichtend.
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist das Warten von Begleitpersonen im Innen-Bereich des SPZ nur bedingt möglich.
Wir danken für Ihr Verständnis
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Kinder,
in unserer Frühförderstelle in Wesel und der Außenstelle in Rheinberg bieten wir Therapien an, die unter besonderen hygienischen Maßnahmen (siehe Elternbrief) stattfinden. Wir werden unser Möglichstes tun, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen und die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung unserer Patientinnen und Patienten sowie unserer eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu reduzieren.
Bitte beachten Sie, dass das Betreten der Einrichtung nur mit FFP2 oder OP-Masken möglich ist (dies gilt ab dem 6. Lebensjahr).
Für Rückfragen ist das Sekretariat montags bis freitags von 9:00 - 12:00 Uhr unter Telefon 0281 104-1290 zu erreichen.
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Maßnahmen!
Die Interdisziplinäre Frühförderstelle (IFF) ist ein professionelles System der frühen Hilfen, das sich an alle Familien richtet, die ein entwicklungsverzögertes, behindertes oder von Behinderung bedrohtes Kind haben.
Betreut werden Kinder und deren Familien vom Säuglingsalter bis zum Schuleintritt.
Betreuung bedeutet die Förderung des Kindes in der Motorik, der Wahrnehmung, der Sprache, der Selbständigkeit und im Sozial-Emotionalem Verhalten. Wichtige Anliegen in der Betreuung sind die Nähe zu den Familien durch Beratung und Begleitung der Eltern, die Ganzheitlichkeit sowie die interdisziplinäre Zusammenarbeit sowohl innerhalb der Einrichtung als auch mit Kooperationspartnern außerhalb (Klinik, Kinderärzte, Kindertagesstätten).
In unserer Einrichtung kann das Kind die sogenannte Solitärleistung „Heilpädagogische Frühförderung“ oder die „Komplexleistung Frühförderung“ erhalten.
Die Komplexleistung besteht aus einer Kombination von heilpädagogisch-psychologischen, kinderärztlichen und medizinisch-therapeutischen Maßnahmen, die individuell auf das Kind und seine Familie abgestimmt sind. Förderung und Therapie finden ein bis drei Mal pro Woche in der IFF oder bei Bedarf im häuslichen Umfeld statt. Der Schwerpunkt liegt in der Einzelförderung, aber auch Förderung in Kleingruppen ist möglich. Die Förder- und Therapiemaßnahmen werden mit den Eltern abgesprochen. Sie erhalten eine umfassende und engmaschige Beratung.
Die Finanzierung erfolgt durch die Krankenkassen, den örtlichen Sozialhilfeträger (Kreis Wesel) und den LVR-Landschaftsverband Rheinland.
Wenn keine zusätzlichen Heilmittel (Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie) notwendig sind, das Kind aber Entwicklungsauffälligkeiten zeigt, die eine Unterstützung in seiner Entwicklung sowie Beratung und Begleitung der Eltern erforderlich machen, kann die Solitärleistung „Heilpädagogische Frühförderung“ durchgeführt werden. Die Kosten für diese Leistungen übernehmen der örtliche Sozialhilfeträger (Kreis Wesel) und der LVR-Landschaftsverband Rheinland.
In der pro homine erfolgte jetzt der offizielle Geschäftsführer-Wechsel: Während eines Festaktes in der Krankenpflegeschule BZNW (Wesel) wurde Johannes Hartmann in den Ruhestand verabschiedet und sein Nachfolger Karl-Ferdinand von Fürstenberg begrüßt.
Ärzte des Marien-Hospitals sind an der Organisation und Durchführung der deutschlandweiten Fortbildung „Update Hämatologie/Onkologie" beteiligt, die ab 24. Juni bereits zum 23. Mal stattfindet.
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) etabliert in der Stadt Wesel zum 1. Juli 2022 zwei neue zentrale Notdienstpraxen für die ambulante Versorgung außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten – also etwa abends, nachts und am Wochenende. Standort ist das Marien-Hospital.