Um die Unterstützung durch die IFF in Anspruch nehmen zu können, gibt es verschiedene Wege der Kontaktaufnahme:
Offenes Beratungsangebot
Die Eltern haben die Möglichkeit, die erforderlichen Anmeldeunterlagen entweder telefonisch anzufordern, persönlich abzuholen oder sie bequem im Internet herunterzuladen, um sie anschließend ausgefüllt bei uns einzureichen. Das Kind gilt jetzt als angemeldet. Es erhält einen Termin zum sogenannten „Offenen Beratungsangebot“. In der Regel zwei Mitarbeiter werden sich ausführlich und umfassend mit dem Kind und der Familie beschäftigen, um einen ersten Eindruck über die anstehende Problematik zu erlangen. Anschließend werden die Eltern über mögliche weitere Maßnahmen informiert. Sollte ein Förderbedarf bestehen oder eine weitere Diagnostik erforderlich sein, bitten wir die Eltern, sich an ihren Kinderarzt zu wenden, um eine „Verordnung über die Eingangsdiagnostik interdisziplinäre Frühförderung“ auszustellen.
Hier finden Sie die Anmeldeunterlagen.
Verordnung über die Eingangsdiagnostik Frühförderung
Sie können bei Entwicklungsauffälligkeiten direkt Ihren Kinderarzt um Rat fragen. Dieser stellt Ihnen bei Notwendigkeit eine Verordnung über die Eingangsdiagnostik Frühförderung aus. Sie können dann persönlich oder telefonisch die erforderlichen Unterlagen bei uns anfordern, die wir zur Aufnahme des Kindes benötigen (Anmeldebogen, Fragebogen, Einverständniserklärung). Sind die Unterlagen bei uns ausgefüllt eingetroffen, erhalten Sie einen oder mehrere Termine zur Diagnostik. Nach Abschluss der Diagnostikphase wird ein Förder- und Behandlungsplan erstellt, in dem Diagnosen und Förderziele festgehalten sind. Diesen Förder- und Behandlungsplan schicken wir zur Genehmigung an die Leistungsträger (Krankenkassen, LVR-Landschaftsverband Rheinland). Ist der Plan bewilligt, werden die Kosten in der Regel für ein Jahr übernommen. Eine Verlängerung der Behandlung ist ggfs. möglich.