"Alarmstufe ROT": pro homine bei Protestkundgebung vor dem Landtag

„Alarmstufe ROT“: Die Krankenhäuser der pro homine, das Marien-Hospital Wesel und das St. Willibrord-Spital Emmerich, sind dabei, wenn die NRW-Krankenhäuser am Mittwoch, 20. September 2023, mit einer großen Kundgebung vor dem Düsseldorfer Landtag ein deutliches Signal an die Politik senden werden. Sie fordern einen ausreichenden Inflationsausgleich und eine vollständige Finanzierung der Tariflohnsteigerung 2024. Die Kundgebung beginnt um 11.55 Uhr, um deutlich zu machen: Es ist „fünf vor zwölf“.
Im Aufruf der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) heißt es, bereits die nicht refinanzierten Kostensteigerungen durch die Inflation hätten die wirtschaftlichen Ergebnisse aller Krankenhäuser deutlich negativ beeinflusst. Mit den für 2024 beschlossenen Tarifsteigerungen rückten massive finanzielle Verluste bis hin zur Insolvenz für alle Krankenhäuser bedrohlich nahe, weil sich die Bundesregierung bislang weigere, dafür eine ausreichende Refinanzierung bereitzustellen.
„Bundesgesundheitsminister Lauterbach beklagt öffentlich die drohende Insolvenz vieler Krankenhäuser, die nur die Bundesregierung verhindern könnte. Stattdessen schiebt er die Verantwortung Ländern und Kommunen zu“, so die Krankenhausgesellschaft weiter. „Diese Flucht aus ihrer rechtlichen Verpflichtung können und wollen die NRW-Krankenhäuser der Ampel-Koalition nicht durchgehen lassen.“
Für den 20. September sind nicht nur in Düsseldorf, sondern bundesweit ebenfalls in anderen Landeshauptstädten sowie in Berlin Kundgebungen geplant. Die KGNW wirbt für die Unterstützung bei Ärzte- und Pflegekammern, Pflegekammern, den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege, den kommunalen Spitzenverbänden, Gewerkschaften und weiteren Organisationen dafür, bei der Kundgebung den Protest der Krankenhäuser zu unterstützen.
HIER die Pressemitteilung der pro homine zur Kundgebung

- Eckpunkte Krankenhausreform (PDF)
- FAQ Krankenhäuser in NRW (PDF)
- Caritas zur Krankenhausreform (PDF)
Gegen wachsendes Defizit der Krankenhäuser und zunehmende Insolvenzgefahr
Die Krankenhäuser bleiben weiterhin auf dem größten Teil der seit Angang 2022 stark gestiegenen Kosten sitzen, weil sie bislang keinen ausreichenden Ausgleich für die anhaltende Inflation erhalten haben. Denn trotz der Zahlungen des Bundes aus dem Hilfspaket für indirekte Energiekosten wächst das Defizit der Krankenhäuser zunehmend. Ohne ein Gegensteuern der Bundesregierung wird dieses Defizit bis zum Jahresende 2023 bundesweit die Grenze von 10 Milliarden Euro überschreiten. Allein in NRW rutschen die Krankenhäuser so mit mehr als 2 Milliarden Euro ins Minus. Die Folge ist, dass für immer mehr Krankenhäuser das Szenario einer Insolvenz in bedrohliche Nähe rückt.
weiterlesenWas ist Krankenhausplanung und was ändert sich?
Die Krankenhausplanung regelt die Verteilung von qualitativen und quantitativen Krankenhauskapazitäten im jeweiligen Bundesland. Sie mündet in einem Versorgungsauftrag für das einzelne Krankenhaus (Feststellungsbescheid). Dieser Leistungsrahmen ist erforderlich, um Krankenhausleistungen mit den Kostenträgern abzurechnen und Investitionsförderung durch die Länder zu erhalten.
Mit dem Krankenhausplan 2015 ist die Teilgebieteplanung in der Krankenhausplanung weggefallen. In der Folge wurden nur noch 15 medizinische Hauptgebiete beplant. Die angebotenen Leistungsbereiche der Krankenhäuser haben sich grundsätzlich in Folge qualitativ und quantitativ ausgeweitet. Einerseits führte dies zu einer höheren Auswahlentscheidung für Patientinnen und Patienten, andererseits hat der Wettbewerb u. a. um Patienten und medizinisches Fachpersonal erheblich zugenommen. Bundesgesetzgeber und Gemeinsamen Bundesausschusses haben allerdings statische Regelungen eingeführt, die einen qualitativen Mindeststandard garantieren sollen. In der Regel sind dies strukturelle und personelle Voraussetzungen, die den Wettbewerb um knappe Ressourcen weiter erhöhen.
Die Krankenhausplanung wird zukünftig erheblich kleingliedriger und komplexer erfolgen. Es werden in der Somatik beispielsweise 60 Leistungsgruppen eingeführt, auf die sich die Krankenhäuser bewerben können. Die Leistungsgruppen sind untereinander z.T. in Abhängigkeit und werden zudem auf unterschiedlichen Planungsebenen (Kreis, Versorgungsgebiet, Bezirksregierung, Landesteil) verhandelt. Krankenhäuser müssen hierfür definierte Mindestanforderungen nachweisen. Will man das Angebot weiter reduzieren kommen zu den Mindestan-forderungen noch zu erfüllende Auswahlkriterien. In sog. Regionale Planungskonferenzen werden die unterschiedlichen Versorgungsmodelle zwischen den Krankenhäusern und Kostenträgern verhandelt. Die Letztentscheidung liegt aber beim Land NRW.
Wie groß ist der Investitionsbedarf?
Die jahrzehntelange mangelhafte Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser durch das Land NRW hat gravierende Folgen für eine qualitätsgesicherte Krankenhausversorgung. Marode Infrastruktur schafft nicht nur unattraktive Ar-beitsplätze, sondern gefährdet vor allem die Patientensicherheit. Mittlerweile hat sich ein Inves-titionsstau in Höhe von 13,5 Mrd. € aufgetürmt. Um diesen nicht weiter anwachsen zu lassen, benötigen 2 die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen laut RWI-Investitionsbarometer im Jahr über 1,8 Milliarden Euro. Zusätzlich wer-den durch die Krankenhausplanung ausgelösten Kapazitätsverschiebungen weitere Investitionen benötigt. Das RWI geht von 300.000 € pro Krankenhausbett aus. Die Verlegung eines kleinen Krankenhauses mit 150 Betten würde demnach Kosten in Höhe von 45 Mio. € auslösen. Die Einrichtung eines Landesstrukturfonds, der die Umsetzung des Krankenhausplans unterstützt, ist notwendig. Weitere Investitionsbedarfe für Digitalisierung und Klimaschutz nicht inbegriffen.
Alarmstufe ROT: pro homine unterstützt bundesweiten Aktionstag
In der pro homine engagierten sich viele Mitarbeitende, um dem Aktionstag "Alarmstofe ROT" die erforderliche Aufmerksamkeit zu verleihen.
- Das sichtbarste Zeichen war von besonderer Strahlkraft: In der Dunkelheit wurden die Fassaden beider Krankenhäuser in rotes „Alarmlicht“ getaucht. So sollte auch optisch die Botschaft transportiert werden: Hier ist Gefahr in Verzug!
- Über einen QR-Code ist es nach wie vor möglich, digital auf der Webseite der Krankenhausgesellschaft zu unterschreiben, um die Politik zum Handeln aufzufordern. Besucher:innen beider Krankenhäuser nutzten am Aktionstag die Gelegenheit, ihre Online-Unterschrift zu leisten. Vertreter von Geschäftsführung, Mitarbeitervertretungen und Pflegemanagement standen als Ansprechpartner zur Verfügung. Zum Gespräch gab es – passend zum Aktionsmotto – Donuts mit roter Glasur.
„Hoffen auf ein wirksames Signal“
„Eine nachhaltige Krankenhausfinanzierung ist im Interesse sowohl der Mitarbeitenden als auch der Patienten“, unterstreicht Karl-Ferdinand von Fürstenberg, Geschäftsführer der pro homine. „Deshalb haben wir am 20. Juni auf ,Alarmstufe Rot‘ geschaltet und hoffen, dass wir alle gemeinsam ein starkes und wirksames Signal an die Politik aussenden werden.“












