Wohnkonzept

Es ist unser Bestreben, den Bewohnern ein möglichst individuell gestaltetes, wohnliches Zuhause anzubieten. Es gibt keine räumliche Trennung zwischen Bewohnern unterschiedlicher Grade von Pflegebedürftigkeit. Dies bedeutet, dass bei Änderung des Grades der Pflegebedürftigkeit die Bewohner in der gewohnten Umgebung wohnen bleiben können. Auf Wunsch sind Umzüge innerhalb der Einrichtung grundsätzlich möglich, wenn entsprechende Zimmer verfügbar sind.

Unsere Senioreneinrichtungen sind offen geführte Einrichtungen, die Bewohner und Besucher jederzeit verlassen und wieder betreten können (Schlüssel auf Wunsch). Besuch kann jederzeit empfangen werden.

Dies bedeutet aber auch, dass Bewohner mit Weglauftendenzen nicht zuverlässig am Verlassen der Einrichtung gehindert werden können.

Führt das unbeaufsichtigte Verlassen der Einrichtung durch den Bewohner dazu, dass er sich oder andere gefährdet, kann ein Wechsel in eine behütete (geschlossene) Einrichtung erforderlich werden.

Die Einrichtung St. Joseph in Rees-Millingen verfügt über zwei behütete Wohnbereiche, die eine Eigen- bzw. Fremdgefährdung durch unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches seitens des Bewohner verhindern.

Alle Senioreneinrichtungen sind barrierefrei erreichbar und in allen Bereichen behindertengerecht eingerichtet. Die Aufenthaltsräume stehen den Bewohnern jederzeit – auch nachts – zur Verfügung. Die Zimmer sind mit Dusche und WC ausgestattet, zudem hat jeder Wohnbereich ein entsprechendes Pflegebad. In den Einrichtungen stehen Aufzüge zur Verfügung und alle Flure und Sanitärbereiche verfügen über Handläufe. Alle Gebäude sind mit einer Rauchmeldeanlage ausgestattet.

Die Mitarbeiter der haustechnischen Abteilung sorgen für die Sicherstellung eines reibungslosen technischen Ablaufes in den Senioreneinrichtungen.

 

    Weitere Informationen zum Wohnkonzept

  • Welche Ausstattung haben die Zimmer?

    Die Zimmer sind mit einem elektrisch / hydraulisch verstellbaren Pflegebett, einem Nachtschränkchen, einem Kleiderschrank, einer Kommode, einem Tisch mit zwei Stühlen und einer Garderobe ausgestattet. Jedes Zimmer verfügt über ein abschließbares Wertfach. Zur technischen Ausstattung der Zimmer gehört neben Telefon- und TV-Anschluss eine Rufanlage zum Dienstplatz des Wohnbereichs.

    Im Nikolaus-Stift, St. Lukas, St. Augustinus, St. Christophorus und in der Senioreneinrichtung Willikensoord können die Gottesdienste über die hauseigene Videoanlage in die Bewohnerzimmer übertragen werden.

    Im Nikolaus-Stift können zusätzlich auch Gemeinschaftsveranstaltungen übertragen werden. Im St. Elisabeth können über die hauseigene Audioanlage sowohl die Gottesdienste als auch Gemeinschaftsveranstaltungen in die Bewohnerzimmer übertragen werden.

  • Kann ich eigene Möbel und persönliche Gegenstände mitbringen?

    Auf Wunsch können die Zimmer, mit Ausnahme des Pflegebettes und des Nachtschränkchens, auch selbst möbliert werden. Der Bewohner soll möglichst viel Eigeninitiative bei der Möblierung und Ausgestaltung seines Zimmers einbringen. Das Mitbringen von liebgewonnenen Gegenständen ist möglich und erwünscht. wir unterstützen den Bewohner bei Bedarf beim Anbringen von Bildern und dem Aufstellen von eigenen Gegenständen.

  • Gibt es Orientierungshilfen für mich?

    Durch das Anbringen von Symbolen, Fotos mit Wiedererkennungswert oder bewohnereigenen Dekorationen an den Türen kann die Orientierung der Bewohner unterstützt werden. Jedes Zimmer ist mit Namen und Nummer versehen. Durch die Gestaltung der Bereiche mit Hinweisschildern, Bildern und unterschiedlich farblicher Gestaltung der Wände wollen wir erreichen, dass die Bewohner sich in ihrer näheren Umgebung besser zurechtfinden.

  • Habe ich Einfluss auf die Gestaltung der Gemeinschaftsräume?

    Auf den Wohnbereichen befinden sich Aufenthaltsbereiche, eine Teeküche und gemütliche Sitzgruppen. In unseren Einrichtungen möchten wir die Gemeinschaft unter den Bewohnern ermöglichen und fördern. In den Gemeinschaftsräumen wird in Zusammenarbeit mit den Bewohnern durch jahreszeitliche Dekoration, Bilder, Blumen und Pflanzen etc. eine wohnliche und entspannte Atmosphäre geschaffen. Der Beirat wird bei größeren Anschaffungen einbezogen.

  • Habe ich die Möglichkeit, Familienfeiern in der Einrichtung durchzuführen?

    Alle Einrichtungen verfügen über Gemeinschaftsräume, welche für Familienfeiern genutzt werden können. Der Soziale Dienst unterstützt Sie bei der Vorbereitung und kann auf Wunsch auch die Verpflegung in Zusammenarbeit mit der Küche organisieren, die dann jedoch privat in Rechnung gestellt wird.

  • Werden jahreszeitliche Feste gefeiert?

    Jahreszeitliche Feste sind ein fester Bestandteil des Lebens in den Einrichtungen. Der Soziale Dienst übernimmt die Organisation dieser Feste. Die Einrichtungen verfügen über das technische Equipment zur Durchführung von Veranstaltungen, wie z.B. Weihnachtsbasaren oder Sommerfesten.

  • Wer reinigt mein Zimmer?

    Die Einrichtungen arbeiten im Bereich der Gebäudereinigung mit einem externen Anbieter zusammen. Die Reinigung des überlassenen Wohnraums (Bodenflächen, Sanitärbereich und abgeräumte Schränke) und der Gemeinschaftsräume erfolgt nach einem festgelegten Reinigungsplan. Das Waschen der Gardinen und die Reinigung des hauseigenen Mobiliars werden von Mitarbeitern der Einrichtung übernommen.

    Ausgenommen ist die Reinigung der persönlichen Gegenstände.

  • Darf ich in der Einrichtung rauchen?

    Die Senioreneinrichtungen unterliegen dem Nichtraucherschutzgesetz Nordrhein-Westfalens. In der Umsetzung bedeutet dies, dass in allen öffentlichen Bereichen das Rauchen verboten ist. Unabhängig davon kann der Bewohner natürlich in seinem eigenen Zimmer rauchen.

    In der Senioreneinrichtung St. Joseph Millingen dürfen die Bewohner auf den zwei behüteten Bereichen im eigenen Zimmer nicht rauchen. Dafür gibt es auf den Wohnbereichen speziell ausgewiesene Raucherbereiche.

    Falls ein Bewohner aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, gefahrlos selbstständig zu rauchen, wird die damit verbundene Problematik mit den Bezugspesonen besprochen und gemeinsam werden individuelle Lösungen gesucht.

  • Ist ein Frisörbesuch möglich?

    Es besteht die Möglichkeit, den Frisör in der Einrichtung aufzusuchen, der bei Bedarf auch bettlägerige Bewohner besucht. Die Kosten trägt der Bewohner selbst.