BG-Verfahren

Durchgangsarztverfahren (BG-Verfahren)

Unfallchirurg Dr. med. Albrecht Meiners verfügt über die Zulassung der Berufsgenossenschaft als Durchgangsarzt (D-Arzt) für Arbeits- und Schulunfälle.
Unfallverletzte sind nach Arbeits- und / oder Wegeunfällen einem D-Arzt vorzustellen:

  • wenn die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt.
  • oder die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert.
  • oder Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind.
  • oder es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.

Der Durchgangsarzt entscheidet, ob eine allgemeine Heilbehandlung beim Hausarzt durchgeführt wird oder wegen Art oder Schwere der Verletzung besondere Heilbehandlung erforderlich ist, die er dann regelmäßig selbst vornimmt. In Fällen der allgemeinen (hausärztlichen) Behandlung überwacht er den Heilverlauf. Die Landesverbände beteiligen am Durchgangsarztverfahren ausschließlich fachlich geeignete Ärzte mit entsprechender Ausstattung der Praxis. Diese müssen neben der fachlichen Befähigung spezielle personelle, apparative und räumliche Anforderungen erfüllen und zur Übernahme bestimmter Pflichten bereit sein. Diese Bedingungen erfüllt unsere Praxis.