Antragsverfahren

Wir arbeiten mit folgenden Kostenträgern zusammen:

Deutsche Rentenversicherung

  • Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Deutsche Rentenversicherung Rheinland u. a.

Krankenkassen

  • gesetzlich und privat
  • Wege zur ambulanten Rehabilitation

    Wir besitzen die Zulassung zur Durchführung einer ambulanten Rehabilitation durch die Deutsche Rentenversicherung und die gesetzlichen Krankenkassen. Private Krankenkassen arbeiten ebenfalls mit uns zusammen.

    Damit Sie eine ambulante Reha-Maßnahme bei uns durchführen können, muss zuerst eine Zusage des zuständigen Kostenträgers vorliegen.

    Bei privat versicherten Patientinnen und Patienten ist ein Attest des behandelnden Arztes über eine notwendige ambulante Reha-Maßnahme zur Vorlage bei Ihrer privaten Krankenkasse nötig, um vorab die Kostenübernahme sicherzustellen.

    Eine notwendige Anschlussheilbehandlung (AHB) ist in den ersten 14 Tagen nach Ihrem Krankenhausaufenthalt anzutreten. Der Antrag wird vom Arzt des Akutkrankenhauses in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Sozialdienstes gestellt. Danach werden Sie direkt oder über Ihren Kostenträger bei der gewünschten oder durch vertragliche Bindung vorgesehenen Rehabilitationseinrichtung angemeldet. Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse bzw. der Deutschen Rentenversicherung haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine AHB. Bei privat Versicherten ist der individuelle Vertrag maßgebend.

  • Persönliche Voraussetzungen:
    • Sie sind ausreichend körperlich mobil.
    • Ihre sonstigen Erkrankungen erlauben eine ambulante Behandlung.
    • Ihre häusliche Versorgung ist sichergestellt.
    • Sie können eigenständig mit öffentlichen Verkehrsmittel oder eigenem Fahrzeug anreisen