Heilpädagogische Frühförderung

Wenn keine zusätzlichen Heilmittel (Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie) notwendig sind, das Kind aber Entwicklungsauffälligkeiten zeigt, die eine Unterstützung in seiner Entwicklung sowie Beratung und Begleitung der Eltern erforderlich machen, kann die Solitärleistung „Heilpädagogische Frühförderung“ durchgeführt werden. Die Kosten für diese Leistungen übernimmt der örtliche Sozialhilfeträger.